Fohlenregistrierung

Alle Fohlen müssen nach dem neuem EU Gesetz über die zuständigen Pferdezuchtverbände der Länder registriert und anerkannt werden. Diese Pferdezuchtverbände sind staatliche Organisationen, die für alle Anliegen rund um die Pferdezucht zuständig sind.

Weiter wird dies über die ZVO (Zucht-Verbands-Ordnung) geregelt. In der ZVO ist die Durchführung von Leistungsprüfungen, Körungen, Zuchtwertschätzung und Zuchtbucheintragungen beschrieben und sie enthält die Zuchtprogramme der verschiedenen Rassen. Hinzu kommen Informationen zu EU-Bestimmungen sowie nationalen Gesetzen und Verordnungen.

Diese Registrierung ist für alle Pferde Pflicht und dient weiter zum Erhalt der Zuchtbescheinigung oder der Registrierungsbescheinigung. Alle Pferde in der EU müssen einen Equidenpass besitzen. Der Equidenpass wiederum muss für jedes Pferd im Betrieb in dem das Pferd steht, aufbewahrt und bei jedem Transport mitgeführt werden.

Alle Fohlen aus beim Pferdezuchtverband registrierten Eltern erhalten Papiere (Zuchtbescheinigungen). Allerdings wird es je nach Rasse unterschiedlich gehandhabt, ob dabei eine Zuchtbescheinigung (dazu zählen Abstammungsnachweis und Geburtsbescheinigung) oder lediglich eine Registrierungsbescheinigung ausgestellt wird. Wer was erhält, kann jede Rasse dem entsprechendem Zuchtprogramm entnehmen. Es ist abhängig vom Eintrag der Elterntiere.

Es gibt sowohl Hengst- als auch Stutbücher. Diese sind unterteilt in Buch 1, 2 oder 3 (dem Anhang). Das so genannte 3. Buch (Anhang) führt Tiere, die für die Rasse nicht gewünschte Merkmale, Krankheiten, Gendefekte oder andere Ausschlusskriterien haben. Diese Tiere sollten nicht unbedingt Ziel unserer Zucht sein. Im Anhang werden jedoch auch nur sehr selten Pferde eingetragen. Weiter gibt es Pferde, die nicht eintragungsfähig sind, da z.B. Elterntiere nicht registriert sind oder deren Abstammung nicht klar ist. Diese Pferde erhalten eine Registrierungsbescheinigung (grüner Equidenpass).

Unter diesem Kriterium wurden früher Paso Finos mit amerikanischen Papieren eingetragen, da ihre Eltern nicht bei den Landeszuchtverbänden registriert waren. Deshalb haben viele noch den grünen Equidenpass.

Beim Paso Fino ist es folgendermaßen geregelt: egal ob Vater und Mutter im Hengstbuch 1 oder 2 stehen, alle Fohlen aus registrierten Eltern erhalten als Zuchtbescheinigung (Papier) einen Abstammungsnachweis. Alle Pferde die aus Elterntieren im Anhang abstammen, erhalten eine Geburtsbescheinigung. Beides sind Zuchtbescheinigungen (Papiere). Alle diese Paso Finos erhalten heute einen roten Equidenpass. 

Das kursierende Gerücht, dass nur Pferde aus Hengsten im Hengstbuch 1 Papiere erhalten ist falsch! Papiere erhalten alle Pferde, die aus Eltern abstammen die beim zuständigen Pferdezuchtverband registriert sind. Alle diese Paso Fino Fohlen erhalten einen roten Pass mit entweder einem Abstammungsnachweis oder einer Geburtsbescheinigung. Beides sind Zuchtbescheinigungen.

Den grüne Pass mit einer Registrierungsbescheinigung erhalten alle Pferde, die importiert sind oder die aus nicht beim Zuchtverband registrierten Eltern abstammen. Der grüne Pass kann also ein Hinweis sein, dass das Pferd keine anerkannten Paso Fino Eltern hat, dann steht aber bei der Rasse auch nicht Paso Fino. Oder es stammt einfach nur von Elten ab, die noch nicht beim Pferdezuchtverband registriert waren, dann steht bei der Rasse auch Paso Fino.

Hengst

Wichtig zu wissen: jeder Hengst, der zur Körung vorgestellt wird, wird einer staatlichen Kommission vorgestellt, die eine Ausbildung zur Bewertung von Equiden hat. Von dieser Kommission wird der Hengst auf seine Zuchttauglichkeit als Vererber für die Rasse geprüft. Dies geschieht nach den Angaben des zugehörigen Zuchtprogramms, welches wiederum von uns erstellt wurde und sich auf das Ursprungsland USA bezieht. Der Hengst wird auf gesundheitliche Kriterien geprüft und weiter erhält er eine Bewertung des Exterieurs (Gebäude) und der Gangveranlagung. Der Hengst wird dazu an der Hand und im Freilauf vorgestellt. Erfüllt der Hengst alle diese Kriterien mit einer Gesamtnote von mind. 7,0,  ist er auf Lebzeiten gekört und für die ersten 2 Jahre im Hengstbuch 1 eingetragen. Sonst kommt er in das Hengstbuch 2.

Nach der Frist von 2 Jahren muss der gekörte Hengst, um weiter im Hengstbuch 1 geführt zu werden, eine Leistungsprüfung ablegen oder seine Leistung über Turniersport-Ergebnisse belegen. Besteht er diese, wird er weiter im Hengstbuch 1 geführt. Besteht er sie nicht, kann er im Hengstbuch 2 geführt werden oder auch gar nicht im Hengstbuch eingetragen werden. Das liegt im Ermessen des Hengstbesitzers. Legt der Hengst später die Leistungsprüfung mit Erfolg ab, kann er jederzeit wieder in das Hengstbuch 1 eingetragen werden.

Aber diese Vorgänge bewerten lediglich den Hengst und sind nicht relevant zum Erhalt von Zuchtbescheinigungen.

Stuten müssen spätestens bei der Eintragung des Fohlens ebenfalls durch die Kommission des entsprechenden Landeszuchtverbandes beurteilt und eingetragen werden. Auch sie können im Stutbuch 1, 2 oder 3 geführt werden.

Weiter können sowohl ein Hengst als auch eine Stute beim Erreichen einer bestimmten Note als Verbandsprämienhengst bzw. Verbandsprämienstute ausgezeichnet werden. Wenn wir, wie andere Rassen (z.B. Warmblüter) andere Kriterien wünschen, müssten wir einen dazu einen Antrag bei der FN stellen und unser Zuchtprogramm ändern lassen.

Die FN gab 2014 die Empfehlung an die Zuchtverbände, den Kör- und Beurteilungskommissionen sogenannte Rassevertreter zur Seite zu stellen, welche der Kommission zur Beratung mit Fachwissen der jeweiligen Rasse zur Seite stehen können. Bei der FN wurden von Seiten der PFAE Personen benannt, die diese Aufgabe übernehmen können.

Weiter bemüht sich die PFAE geeignete Personen aus unserem Verein zu schulen, die innerhalb der jeweiligen Zuchtverbände als Rassesprecher fungieren können. Die Zuchtverbände sind sehr interessiert daran, in ihrem jeweiligen Verband Fachpersonal zu haben, dass beratend zur Verfügung steht.

Es steht jedem Züchter frei, bei welchem Landesverband er Mitglied wird und seine Pferde eintragen lässt. Die Zuchtbescheinigungen werden von den Landesverbänden gegenseitig anerkannt. Allerdings müssen gekörte Hengste in den Bundesländern evtl. anerkannt werden. Und der einfachste Weg ist meist, den Landeszuchtverband zu nutzen, der für sein Bundesland zuständig ist. Trotzdem muss man wissen, dass zur Zeit noch nicht jeder Landeszuchtverband die Rasse Paso Fino qualitativ gleichwertig gut beurteilt und einträgt.

Da die Fohlen zur Eintragung zusammen mit der Stute bei Fuß vorgestellt werden, gibt es die Möglichkeit die Fohlen und Stuten zu einem der von Landeszuchtverband ausgeschriebenen Eintragungstermine zu bringen oder aber einen Hoftermin zu vereinbaren (gegen Aufpreis).  Die Kosten sind hierfür unterschiedlich und richten sich nach der jeweilig aktuellen Gebührenverordnung des Landesverbandes.

 

Was muss ich nun als Züchter/Stutenbesitzer genau tun?

Vor der Bedeckung der Stute sollte man sich evtl. beim Hengstbesitzer erkundigen, ob der Hengst bereits gekört wurde, da dies bedeutet, dass der Hengst nach den Kriterien des jeweiligen Zuchtprogramms durch eine staatliche Kommission geprüft und anerkannt wurde. Denn dabei ist er auf Gesundheit, Exterieur und Gang beurteilt worden und es wurde festgestellt, ob er der Rassebeschreibung eines Paso Finos entspricht. Der Eintrag im jeweiligen Hengstbuch kann also eine Aussage über die Qualität des Hengstes geben.

Der Stutenbesitzer muss Mitglied in einem Landesverband werden und seine Stute, bzw. die Stuten, die er in dem jeweiligen Jahr bedecken möchte, bei seinem Landesverband melden. Von diesem Landesverband erhält er dann einen Deckschein für die jeweilige Stute. Diesen Deckschein reicht er bei der Bedeckung an den Hengstbesitzer, welcher den Hengst mit allen benötigten Angaben einträgt und den Deckschein unterschreibt. Dieser Deckschein muss dann an den eigenen Landesverband geschickt werden, um eine Abfohlmeldung für die Stute zu erhalten.

Die Geburt des Fohlens muss mit der Abfohlmeldung dem Landesverband unmittelbar nach der Geburt gemeldet werden. Hierbei wird angegeben, zu welchem Eintragungstermin (Sammeltermin) der Stutenbesitzer kommen möchte oder ob er einen Hoftermin wünscht. Auf diesem Termin werden Stute und Fohlen vorstellen. Dabei werden wenn nötig Haare zur DNA Überprüfung gezogen und das Fohlen gechipt. Spätestens jetzt wird die Stute beurteilt und erhält ihre Wertung zum Eintrag in das jeweilige Stutbuch.

Je nach Termin kann das Fohlen mit einer bestimmten Note eine Gold- oder Silberauszeichnung erhalten. Ein Goldfohlen hat eine Elitebeurteilung und kann auf einem gesonderten Termin (falls angeboten) des Landesverbands im Vergleich mit allen Goldfohlen der selben Rasse, zum Landessieger ausgezeichnet werden.

Der Landesverband stellt nach dem Eintragungstermin den Equidenpass für das Fohlen aus und schickt ihn an den Fohlenbesitzer.

 

Gut zu wissen:

Weiterhin dürfen Paso Finos natürlich bei den Zuchtverbänden in den Ursprungsländern (USA, Kolumbien o. Puerto Rico) eingetragen werden und auch eine Urkunde erhalten. Allerdings darf diese Urkunde in Europa nicht als Zuchtbescheinigung geführt werden!!! Sie ist lediglich eine Urkunde ohne Rechtsanspruch und keine rechtsgültige Zuchtbescheinigung.

Weitere Informationen erteilt der jeweilige Zuchtwart der PFAE und natürlich die zuständigen Landesverbände.

 

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